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   FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2008 - 5 K 2040/08   

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https://dejure.org/2008,25310
FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2008 - 5 K 2040/08 (https://dejure.org/2008,25310)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.11.2008 - 5 K 2040/08 (https://dejure.org/2008,25310)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. November 2008 - 5 K 2040/08 (https://dejure.org/2008,25310)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsschuld des Insolvenzschuldners als Masseverbindlichkeit?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftungsschuld des Insolvenzschuldners als Masseverbindlichkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • steuer-schwarz.de (Kurzinformation)

    Haftungsschulden des Insolvenzschuldners sind keine Masseverbindlichkeiten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.04.2005 - V R 5/04

    Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2008 - 5 K 2040/08
    Der BFH geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Massekosten für die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse nicht nur solche Ausgaben sind, die durch die Amtstätigkeit des Insolvenzverwalters ausgelöst werden (BFH-Urteil vom 7. April 2005 V R 5/04, BStBl II 2005, 848 m.w.N.).

    So wie nicht zur Insolvenzmasse gehörende Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen (§ 36 Abs. 1 S. 1 InsO ), fällt auch die körperliche oder geistige Arbeitskraft des Insolvenzschuldners als solche - anders als die hieraus erzielten Entgelte - nicht in die Insolvenzmasse (vgl. BFH-Urteil vom 7. April 2005 V R 5/04, BStBl II 2005, 848 ).

  • BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2008 - 5 K 2040/08
    Allein nach dem Steuerrecht richtet sich, wann die Steuer (als Rechtsgrund im Sinne der Insolvenzordnung ) entsteht: Entsteht sie nach Verfahrenseröffnung, so ist die Steuerverbindlichkeit Masseverbindlichkeit (BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 4/07, BFH/NV 2007, 2429 ).
  • BFH, 09.12.2005 - VII B 124/05

    Geschäftsführerhaftung; Insolvenzverfahren - LSt-Zahlung als anfechtbare

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2008 - 5 K 2040/08
    Eine aus einer solchen Arbeitnehmertätigkeit begründete Schadenersatzverpflichtung - wozu letztlich auch die mit Schadenersatzcharakter versehene Haftungsnorm der §§ 34, 69 AO gehört (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2005 VII B 124/05, VII B125/05, DStRE 2006, 560 ) - hat indes nicht zur Folge, dass sie als Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu qualifizieren ist.
  • BFH, 05.02.2003 - VII B 143/02

    Insolvenzverwalter; Widerruf der Bestellung des Insolvenzschuldners als

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2008 - 5 K 2040/08
    In seinem Beschluss vom 5. Februar 2003 VII B 143/02 (BFH/NV 2003, 663 ) hat der BFH festgehalten, dass der Insolvenzverwalter den Widerruf der Bestellung des Insolvenzschuldners zum Steuerbevollmächtigten nicht anfechten kann, weil es sich bei der Bestellung um ein höchstpersönliches Recht handelt, das nicht in die Insolvenzmasse fällt, weil es, wie sich aus § 857 Abs. 3 und 4 ZPO ergibt, nicht der Zwangsvollstreckung unterliegt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 2 K 1231/08

    Einkommensteuerfestsetzung im Insolvenzverfahren

    Der Steueranspruch ist, weil das dem Gemeinschuldner zugeflossene Arbeitsentgelt, soweit pfändbar, gemäß § 35 Abs. 1, 2. Alternative InsO in die Masse fällt, als damit untrennbar zusammenhängende Masseverbindlichkeit zu begreifen, auch wenn er nicht aus Handlungen des Insolvenzverwalters herrührt und die Arbeitskraft selbst, aus der das Arbeitseinkommen geschöpft wird, nicht zur Insolvenzmasse gehört (s. o.; vgl. dazu auch das Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 10. November 2008, 5 K 2040/08, abgedruckt in Juris).
  • FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10

    Streitige Zuordnung der Einkommensteuer zur Insolvenzmasse oder zum

    Erst recht keine Masseverbindlichkeiten können mangels Verwertung der Insolvenzmasse begründet werden, wenn der Insolvenzschuldner lediglich seine Arbeitskraft einsetzt, weil die Arbeitskraft nicht Bestandteil der Insolvenzmasse wird (BFH-Urteil vom 17.03.2010 XI R 30/08, BFH/NV 2010, 2128; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 24.02.2010 2 K 90/08, EFG 2010, 883; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteile vom 10.11.2008 5 K 2040/08, juris und vom 10.11.2008 5 K 2143/08, juris; Bäuerle, a.a.O., Rz. 80).
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